Frequenzzuteilung für Bündelfunknetze (PMR / TETRA)
Nach § 55 Absatz 1 und 3 des TKG benötigt ein Betreiber von Bündelfunknetzen (PMR [Private Mobile Radio] / TETRA) in Deutschland eine Frequenzzuteilung. Jede Frequenz wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einzeln koordiniert und standortbezogen zugeteilt. Ändern sich die funktechnischen Parameter eines zugeteilten Standortes auch nur geringfügig, ist eine erneute Frequenzzuteilung notwendig.
Viele Frequenzzuteilungen für den schmalbandigen Bündelfunk waren bis zum 31.12.2015 befristet.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Optimierung Ihrer Frequenzzuteilung auf Festpreisbasis. Von der Erstellung der fachgerechten Antrags-unterlagen jeder einzelnen Funkzelle nach den Vorgaben der neuen Verwaltungsvorschrift (VVBüfu) bis hin zur Beratung bzgl. den neuen Anforderungen durch die Bundesnetzagentur.
Unsere Services
Wir sind ein Full-Service-Dienstleister für die Frequenzzuteilung in Bündelfunknetzen
Sondierung
- BS Standort- und Planungsdaten
- Standortbescheinigung (BEMFV / EMVU)
- TETRA-Teilnahmeerklärung (ITSI)
HCM-Prüfung und -Optimierung
- HCM-Prüfung
- HCM-Optimierung
- HCM-Pattern-Berechnung und -Optimierung
Beantragung Frequenzzuteilung
- Erstellung Standortdatenliste
- Erstellung Störfeldstärkenplot
- Erstellung Versorgungspaket
- Erstellen Antrag EMVU-Bescheinigung
- Erstellung Antrag Teilnehmerkennung
Frequenzzuteilung TETRA-Systeme für Offshore-Windparks
Nach der Durchführungsrichtlinie „Seeraumbeobachtung Offshore-Windparks“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur benötigt ein Betreiber von Offshore-Windparks für ihre Funknetze (z.B. PMR / Tetra) in Deutschland eine Frequenzzuteilung. Jede Frequenz wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einzeln koordiniert und standortbezogen zugeteilt. Ändern sich die funktechnischen Parameter eines zugeteilten Standortes auch nur geringfügig, ist eine erneute Frequenzzuteilung notwendig.
Die Besonderheit bei der Frequenzzuteilung über See spielt die Koordinierungssituation. Funkstandorte die sich in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) befinden werden durch die BNetzA verwaltet. Die BNetzA koordiniert betroffene Basisstationen mit den Nachbarländern.
Standortoptimierung für Bündelfunknetze
Einschränkungen des Bündelfunks in Grenznähe
Die Frequenzzuteilung von Bündelstandorten erfolgt auf Basis des internationalen HCM-Agreements und schränkt insbesondere in Grenznähe die Funknetzplanung eines Bündelfunkbetreibers oft erheblich ein. Im Extremfall kann die wirtschaftliche Nutzung eines Standortes obsolet sein. Die Einhaltung der internationalen Frequenzkoordinierungsvereinbarung wird von den nationalen Regulierern überprüft, in Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur.
Die Störfeldstärkensituation einer Funkzelle wird durch das standardisierte Berechnungsverfahren HCM (harmonized calculation method) ermittelt und ist von verschiedenen Funkparametern abhängig. Dabei kann durchaus die wirtschaftliche Planungsvariante zur Abdeckung des Versorgungsbereiches durch eine regulatorische Limitation verhindert werden.
Frequenzzuteilung durch Standortoptimierung
Funkzellen die Feldstärkegrenzwerte gegenüber der Grenze oder / und der Empfangsanlagen des Prüf- und Messdienstes (PMD) der Bundesnetzagentur sowie des Versorgungsbereiches überschreiten, erhalten unter Umständen keine Frequenzzuteilung und somit keine Betriebsgenehmigung. Teure Umplanungen oder bei bestehenden Standorten Umbaumaßnahmen oder Standortverlagerungen sind die Konsequenz. Solche immensen Folgekosten können in vielen Fällen durch eine HCM-Standortoptimierung verhindert werden.
Wir erreichen für einzelne Standorte oder komplette Netze eine bestmögliche HCM-Funkverträglichkeit. In vielen Fällen kann dadurch eine Frequenzzuteilung erfolgreich erreicht werden, ohne die HCM-Konformität des Bündelfunkstandortes zu verlieren.
Vorteile
Warum PreHCM Services der beste Partner für Bündelfunknetze ist
Geringer Zeitaufwand
Minimierung des Zeitaufwands im Frequenzzuteilungsprozess durch erfahrenen Anbieter.
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftliche Effektivität des Verhältnisses Versorgungs- zu Schutzgebiet.
Optimale Zuteilungssituation
Erreichen einer bestmögliche Zuteilungssituation für Ihre Bündelfunkzellen.
Integration in Funknetzplanung
Frühzeitige Berücksichtigung des regulatorischen Zuteilungsprozesses in der Funknetzplanung.
Vermeiden von Antragsablehnungen
Vermeidung kostenintensiver und zeitaufwendiger Antragsablehnungen von Bündelfunk-Standorten.
Risikominimierung Inbetriebnahme
Risikominimierung der Inbetriebnahme von Bündelfunk-Standorten.